Hierin beantwortet das BMF zwanzig Fragen, wie z.B.
- ob jede Zahlung in der Zeit vom 1.3. bis zum 31.12.2020 als Beihilfe und UnterstĂĽtzung aufgrund der Corona-Krise angesehen werden kann,
- ob Leistungen, die bereits vor dem 1.3.2020 vereinbart waren oder deren Zahlung vor dem 1.3.2020 beabsichtigt war, begĂĽnstigt sind oder
- ob es sich bei dem nach § 3 Nummer 11 EStG steuerfreien Betrag um einen Freibetrag oder um eine Freigrenze handelt.
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Unsere gesamte Berichterstattung zum Thema Corona-Krise finden Sie hier (fĂĽr alle Kunden freigeschaltet).
Lesen Sie zum Thema auch die Eilnachricht von Bergan, Sonderzahlungen für Beschäftigte in der Corona-Krise – BMF veröffentlicht umfangreiche FAQ, NWB 19/2020 S. 1399, NWB EAAAH-48078
Quelle: BMF online (il)
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