Hintergrund: Damit können insoweit die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Gleichzeitig profitieren davon auch alle, die im Home-Office arbeiten.
Hinweis
Die Umsetzung soll untergesetzlich geregelt und damit schnell verfügbar gemacht werden.
Zum Beschluss aus der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 19.1. 2021 gelangen Sie hier.
Quelle: Bundesregierung online (JT)
- Coronavirus | Sonderberichterstattung zum Thema Coronavirus, NWB Online-Beitrag NWB CAAAH-46194
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