Hintergrund: Nach § 3 Nr. 11a EStG können Arbeitgeber ihren Beschäftigten in der Zeit vom 1.3.2020 bis zum 30.6.2021 Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 € steuerfrei auszahlen. Voraussetzung der vorgenannten Regelung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die Beihilfe oder Unterstützung kann insgesamt nur einmal innerhalb dieses Zeitraums gewährt werden.
Hinweis: Zum FAQ "Corona" Steuern des BMF gelangen Sie hier.
Quelle: FAQ "Corona" Steuern; BMF online (JT)
Verwandte Artikel:
- Coronavirus | Sonderberichterstattung zum Thema Coronavirus, NWB Online-Beitrag NWB CAAAH-46194
NEU IM PROGRAMM: WEBINARE & VIDEOS
Neben unseren Präsenzveranstaltungen bieten wir Ihnen jetzt auch eine Reihe von Webinaren und Videos. Nehmen Sie im Büro oder über den heimischen PC an unseren Seminaren teil und machen Sie sich orts- und zeitunabhänig fit für die Praxis!
Diese Seminare könnten Sie interessieren:
- Webinar: Anlagevermögen - Bilanzierung nach HGB, Steuerrecht und IFRS
- Webinar: Digitalisierung in Steuern und Rechnungswesen - Umsetzung interner Kontrollen
- Webinar: Unternehmensteuerrecht leicht gemacht
- Die Steuerberatung im digitalen Wandel
Die Corona-Krise bestimmt seit einer längeren Zeit unseren Alltag. Wie lässt sich die angestoßene digitale Transformation nun als Chance begreifen? Ist der „gelbe Schein“ zur AU bald Geschichte? Wie versucht das Bundesfinanzministerium die Regeln der Buchhaltung an die digitale Welt anzupassen?
Diese Themen wecken Ihr Interesse? Dann bestellen Sie kostenlos unser neues Kundenmagazin. Lesen Sie spannende Artikel und Interviews zu interessanten Fachthemen und informieren Sie sich jetzt ĂĽber unser neues Seminarangebot.
Jetzt gratis bestellen!