Die Regierung weist darauf hin, dass das geltende Steuerrecht auch für Gewinne aus Geschäften mit solchen, auch als Kryptowährungen und Kryptoassets bekannten Werten gilt.
Das vor der Veröffentlichung stehende amtliche Schreiben setze kein Recht, sondern lege es aus.
Über den ebenfalls erfragten Umfang der Steuereinnahmen im Zusammenhang mit Kryptowerten kann die Regierung nach eigener Aussage keine Angaben machen, da Einkünfte in der Einkommenssteuer in der Regel keinen einzelnen Wirtschaftsgütern zugeordnet würden.
Hinweis: Den bisher vorliegenden Entwurf des BMF-Schreibens können Sie unter der NWB BAAAH-81639 abrufen.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 1011 (il)
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NWB NAAAG-79672
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