Blog

Einkommensteuer | Anwendungsregelungen zu § 4j EStG (BMF)

Das BMF hat für den VZ 2018 nicht Nexus-konforme Präferenzregelungen bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 19.2.2020 - IV C 2 - S 2144-g/17/10002).

Hintergrund: Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27. Juni 2017 (BGBl. 2017 I S. 2074) wurde § 4j EStG eingeführt. Die Regelung sieht in Absatz 3 EStG ein (anteiliges) Abzugsverbot für Aufwendungen aus der Rechteüberlassung vor, soweit die korrespondierenden Einnahmen beim Gläubiger einer niedrigen Präferenzregelung unterliegen.

Entspricht diese Präferenzregelung jedoch dem sog. Nexus-Approach der OECD, greift das (Teil-) Abzugsverbot insoweit nicht (§ 4j Absatz 1 Satz 4 EStG). Grundlage für die Untersuchung anhand des sog. Nexus-Ansatzes stellt das Kapitel 4 des Abschlussberichts 2015 zu Aktionspunkt 5, OECD (2016) dar.

In dem Schreiben geht das BMF auf die Anwendung des § 4j Absatz 1 Satz 4 EStG sowie die Präferenzregelungen, die im VZ 2018 dem Nexus-Ansatz nicht entsprechen, näher ein. Ferner hat das BMF die Präferenzregelungen aufgelistet, die im VZ 2018 noch nicht abschließend geprüft wurden.

Hauptbezug: BMF, Schreiben v. 19.2.2020 - IV C 2 - S 2144-g/17/10002 (NWB DokID: HAAAH-42760) (il)

Verwandte Artikel:

Diese Seminare könnten Sie interessieren:

Am ermäßigten Steuersatz arbeitet die Bundesregierung bereits und eine Mehrwertsteuer-Reform bahnt sich an. Die E-Mobilität nimmt stark an Bedeutung zu und betrifft zukünftig den Großteil der Unternehmen in Deutschland. Übernehmen zukünftig Roboter die Aufgaben in der Buchhaltung und im Controlling?

Diese Themen wecken Ihr Interesse? Dann bestellen Sie kostenlos unser neues Kundenmagazin. Lesen Sie spannende Artikel und Interviews zu interessanten Fachthemen und informieren Sie sich jetzt über unser neues Seminarangebot.
Jetzt gratis bestellen!

Kontakt
Wir sind für Sie da

Haben Sie nicht etwas vergessen?

Kein Problem! Wir haben Ihren Warenkorb für Sie gespeichert!
Nur noch ein paar Klicks und schon kommen Sie Ihrem Weiterbildungsziel ein Stück näher.
 
Sind Sie sich noch unsicher oder benötigen Beratung? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir beraten Sie gern und klären alle offenen Fragen.

Nichts mehr verpassen!

Angebote, regelmäßige Infos und Tipps zum Thema Weiterbildung & Karriere  - Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!