Wir sind stolz darauf, Ihnen den Artikel unserer Dozenten Prof. Dr. Markus Peter und Robin Hierl vorstellen zu dürfen. Dieser ist in der aktuellen Ausgabe der DStR erschienen. Die beiden Experten haben sich intensiv mit der jüngsten Verlautbarung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Home-Office-Betriebsstätte beschäftigt und dabei jedes Detail genau unter die Lupe genommen.
Die beiden gehen Fragen auf den Grund wie: „Darf es steuerlich einen Unterschied machen, ob ein inländisches Unternehmen aufgrund des Fachkräftemangels 30 Programmierer im Ausland im Home-Office beschäftigt oder dieselben Programmierer drei Tage die Woche in einem angemieteten Büro im Ausland sitzen?”. Unsere Autoren sind der Meinung, dass dies nicht der Fall sein sollte, da wir sonst sehenden Auges eine Doppelbesteuerung ansteuern. Doch keine Sorge – der Artikel hält selbstverständlich auch Lösungsideen bereit.
Unter anderem beleuchten die beiden Experten unter dem Titel „Rolle rückwärts – BMF positioniert sich zur Homeoffice-Betriebsstätte” das BMF-Schreiben vom 5. Februar 2024. Die Finanzverwaltung besinnt sich darin auf die alte Tradition, wonach die Verfügungsmacht über das Sein oder Nichtsein einer Betriebsstätte entscheiden soll.
Generell stellen die beiden in ihrem Aufsatz heraus, dass Besteuerungskonflikte bei Homeoffice-Tätigkeiten in Outbound-Konstellationen zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen werden. Der Fachkräftemangel in Deutschland wird sich voraussichtlich nicht entspannen, und immer mehr Unternehmen setzen auf qualifizierte Kräfte im Ausland. In ihrem Artikel präsentieren Prof. Dr. Markus Peter und Robin Hierl aus diesem Grund auch Schritte zur Früherkennung potenzieller Problemfälle.
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Den vollständigen Artikel finden Sie in der aktuellen Ausgabe der DStR über Beck-Online. Viel Vergnügen bei der Lektüre!
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