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Die GlaubwĂĽrdigkeit der selbsternannten Steuerexperten in den sozialen Medien

Selbsternannte Steuerexperten in den sozialen Medien

Vorsicht vor selbsternannten Steuerexperten! Alexander Horst entlarvt teure Steuer-Mythen und zeigt, worauf es wirklich ankommt.

Liebe Leser:innen,
derzeit erleben wir in den sozialen Medien wie Facebook, Instagram, TikTok und Co. eine bemerkenswerte Flut an selbsternannten „Steuerspezialisten“, „Beratern“ und „Experten“. Gefühlt jeden Tag begegne ich neuen „Steuerpropheten“, die mir in 3:18 Minuten auf meinem Handy erklären wollen, wie ich meine Steuerquote auf 1,85 % senken kann oder warum mein Steuerberater (angeblich) nicht in der Lage ist, mich beim Steuersparen zu beraten. Da gibt es als Appetizer kostenlose Checklisten hier und sündhaft teure Masterclasses dort. Immer mehr dieser „Experten“ bieten ihre „Expertise“ zu Wucherpreisen an und behaupten, dass nur sie einem beibringen können, wie man seine Steuerlast senkt. In zahlreichen öffentlichen Äußerungen wird immer wieder behauptet, dass „Steuerberater in ihrer Ausbildung nicht lernen, wie man Steuergestaltung betreibt“ und dass sie „ausschließlich dafür da sind, Steuerformulare auszufüllen“. Als „verlängerter Arm des Finanzamtes“ würden wir ja „nur unseren Job machen“ und „dafür können wir ja nichts“.

„Am Anfang habe ich mich über solche Inhalte mit ziemlich hohem Blutdruck aufgeregt, mittlerweile sehe ich das relativ entspannt.“
Denn die Beiträge von Nicht-Berufsangehörigen in den sozialen Medien erweisen sich nach kurzer Zeit oft als völliger Nonsens – leider ist dies nur für Fachleute erkennbar. Es tut mir aufrichtig leid, dass zahlreiche Unternehmer und Privatkonsumenten auf solche Scharlatane hereinfallen. Wenn ein neuer „Experte“ in meiner Timeline mit einem reißerischen Slogan auftaucht, schaue ich mir den Text oder das Video mittlerweile gerne an. Schließlich könnte es ja sein, dass ich mit meinen 25 Jahren Berufserfahrung auch mal etwas übersehe. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch – ich würde nie behaupten, dass ich steuerlich alles weiß!

Nicht jeder „Trick“ ist für jeden empfehlenswert
Gerne bezeichne ich die selbsternannten Steuerprofis als „one-trick-ponys“: Ja, einige Hacks funktionieren tatsächlich, aber SteuerBERATUNG funktioniert ja gerade so, dass man sich die Gesamtsituation des Mandanten anguckt – nicht jeder „Trick“ ist für jeden empfehlenswert – nur mal so als best of: Zum Beispiel wird oft der Investitionsabzugsbetrag als der heilige Gral der Steuerersparnis (der ja eine bloße Steuerstundung darstellt) verkauft – jedes Mal, wenn ich solche Posts lese, bin ich fassungslos. Auch das sogenannte „Holding-Modell“ wird immer wieder glorifiziert – zwar mag es für einige Unternehmer sinnvoll sein, aber bei Weitem nicht für alle! Das Holdingmodell birgt immense Bürokratiekosten und die Kombination aus Freibetrag nach § 16 Abs. 4 und „halbem“ Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG ist oft die bessere Variante für viele. Aber – ist ja nicht schlimm! Denn alle o. g. betonen ca. 37 Mal, dass sie ja keine SteuerBERATUNG machen und für ihre abstrakten – Hinweise (hüstel) nicht haften.

Steuerberater haften fĂĽr ihre Mandantenberatung
Und das ist einer der tragischen Unterschiede zu echten Steuerexpert:innen – nicht nur, dass wir Steuerberater:innen stets das Gesamtbild der steuerlichen Situation im Auge behalten und dabei fachliche Expertise einbringen, nein, WIR müssen auch für unsere Beratung gerade stehen. Machen wir einen Fehler, haften wir dafür, teilweise sogar mit unserem Privatvermögen!

Kein Wunder also, dass echte Steuergestaltungen mit tatsächlichen Steuerersparnissen, wie z. B. die Ehegattenschaukel, das Sylter Modell oder die Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen von Nicht-Steuerberatern selten kommuniziert werden.

Solide Arbeit setzt sich letztendlich immer durch
Für mich persönlich habe ich beschlossen, mich nicht von den Irritationen in den sozialen Medien beeinflussen zu lassen. Solide Arbeit setzt sich letztendlich immer durch. Und auch im digitalen Zeitalter gilt für uns Steuerberater: Die „Mund-zu-Mund-Empfehlung“ ist nach wie vor die beste Form der Werbung. Wenn man sich kontinuierlich fortbildet, über Rechtsänderungen auf dem Laufenden bleibt und sich beispielsweise auf Seminaren mit Kollegen austauscht, braucht man sich keine Sorgen zu machen!

Alexander Horst Nach verschiedenen Stationen in der Finanzverwaltung und der freien Wirtschaft ist er Inhaber einer Steuerkanzlei in Pulheim. In diesem Rahmen betreibt er das Portal www.kv-vorauszahlen.de. Für die Steuer-Fachschule Dr. Endriss ist er als Dozent seit 2008 im Rahmen der Steuerberater-Ausbildung sowie als Autor für diverse Fachzeitschriften tätig. Im Jahr 2019 übernahm er die Rolle des fachlichen Studienleiters der gesamten Steuerberaterausbildung. Ab 2021 wurde er assoziierter Partner der auf Steuergestaltung spezialisierten Kanzlei Peter & Partner Steuerberater PartG mbB. Im Jahr 2024 erhielt er vom Handelsblatt zum vierten Mal in Folge die Auszeichnung „Bester Steuerberater“.

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