Gute Nachrichten für Teilnehmende, die Aufstiegs-BAföG erhalten:
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat soeben über Regelungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in der COVID19-Pandemie direkt informiert.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hat das BMBF mit den Ländern einen bundeseinheitlichen Vollzug vereinbart, dass pandemiebedingte Schließzeiten von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen bei laufenden Maßnahmen keine förderrechtlichen Auswirkungen haben sollen. Geförderte sollen bei der Unterbrechung von Maßnahmen in diesen Fällen keine Nachteile entstehen. Entsprechende Informationen finden sich auch auf der AFBG-Internetseite unter: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/hinweise-zur-afbg-foerderung-im-zusammenhang-mit-dem-corona-virus-1924.html