Blog

Corona | Pfändung der Corona-Soforthilfe ist unzulässig (FG)

Eine Kontenpfändung des FA, die auch Beträge der Corona-Soforthilfe umfasst, ist rechtswidrig (FG Münster im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschluss v. 13.5.2020 - 1 V 1286/20 AO).

Sachverhalt: Der Antragsteller betreibt einen Reparaturservice. Infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie war es dem Antragsteller nicht möglich, Reparaturaufträge zu erhalten. Er beantragte deshalb am 27.3.2020 zur Aufrechterhaltung seines Gewerbebetriebs beim Land NRW eine Corona-Soforthilfe i.H.v. 9.000 EUR, die auf sein Girokonto überwiesen wurde. Da dieses Konto mit einer im November 2019 vom FA ausgebrachten Pfändungs- und Einziehungsverfügung wegen Umsatzsteuerschulden aus Vorjahren belastet war, verweigerte die Bank die Auszahlung der Corona-Soforthilfe. Der Antragsteller begehrte deshalb im Rahmen einer einstweiligen Anordnung die einstweilige Einstellung der Pfändung des Girokontos.

Das FG Münster hat dem Antrag stattgegeben mit folgender Begründung:

  • Die Vollstreckung und die Aufrechterhaltung der Pfändungs- und Einziehungsverfügung führen zu einem unangemessenen Nachteil für den Antragsteller.
  • Die Corona-Soforthilfe erfolgt ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlagen des betroffenen Unternehmens im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Sie dient nicht der Befriedigung von Gläubigeransprüchen, die vor dem 1.3.2020 entstanden sind und somit nicht dem Zweck, die vor dem 1.3.2020 entstandenen Ansprüche des FA zu befriedigen.
  • Da die Corona-Soforthilfe mit Bescheid vom 27.3.2020 für einen Zeitraum von drei Monaten bewilligt wurde, ist die Vollstreckung bis zum 27.6.2020 einstweilen einzustellen und die Pfändungs- und Einziehungsverfügung aufzuheben.
  • Durch eine Pfändung des Girokonto-Guthabens, das durch den Billigkeitszuschuss in Form der Corona-Soforthilfe erhöht wurde, wird die Zweckbindung dieses Billigkeitszuschusses beeinträchtigt.

Hinweis: Unsere gesamte Berichterstattung zum Thema Corona-Krise finden Sie hier (für alle Kunden freigeschaltet).

Quelle: FG Münster Pressemitteilung v. 19.5.2020 (JT)

Diese Seminare könnten Sie interessieren:

Am ermäßigten Steuersatz arbeitet die Bundesregierung bereits und eine Mehrwertsteuer-Reform bahnt sich an. Die E-Mobilität nimmt stark an Bedeutung zu und betrifft zukünftig den Großteil der Unternehmen in Deutschland. Übernehmen zukünftig Roboter die Aufgaben in der Buchhaltung und im Controlling?

Diese Themen wecken Ihr Interesse? Dann bestellen Sie kostenlos unser neues Kundenmagazin. Lesen Sie spannende Artikel und Interviews zu interessanten Fachthemen und informieren Sie sich jetzt über unser neues Seminarangebot.
Jetzt gratis bestellen!

Kontakt
Wir sind für Sie da

Haben Sie nicht etwas vergessen?

Kein Problem! Wir haben Ihren Warenkorb für Sie gespeichert!
Nur noch ein paar Klicks und schon kommen Sie Ihrem Weiterbildungsziel ein Stück näher.
 
Sind Sie sich noch unsicher oder benötigen Beratung? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir beraten Sie gern und klären alle offenen Fragen.

Nichts mehr verpassen!

Angebote, regelmäßige Infos und Tipps zum Thema Weiterbildung & Karriere  - Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!