Das Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens v. 14.11.2014, BStBl I S. 1450 und ist auf Besteuerungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 beginnen. Es wird nicht beanstandet, wenn der Steuerpflichtige die Grundsätze dieses Schreibens auf Besteuerungszeiträume anwendet, die vor dem 1.1.2020 enden.
Hinweis: Den Volltext des Schreibens können Sie in der NWB Datenbank unter der NWB DokID: TAAAH-23416 abrufen. In der BBK 17/2019 folgt eine ausführliche Besprechung des Schreibens.
Quelle: BMF online (il)
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