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Berufsrecht | Vorbehaltsaufgaben der WP/vBP (WPK)

Die WPK hat die Übersicht der Tätigkeiten aktualisiert, die dem Berufsstand der WP/vBP vorbehalten sind (Vorbehaltsaufgaben).

Als weitere Vorbehaltsaufgaben wurden in der Ăśbersicht unter anderem aufgenommen:

  • PrĂĽfung von Jahresabschluss und Lagebericht von registrierungspflichtigen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie von geschlossenen, extern verwalteten Investmentvermögen („Spezial-AIF“) nach dem Kapitalanlagegesetzbuch,
  • PrĂĽfung besonderer Anzeigepflichten und Anforderungen des Wertpapierinstituts nach dem Wertpapierinstitutsgesetz und
  • PrĂĽfung des Tätigkeitsabschlusses von Unternehmen, die öffentliche Telekommunikationsnetze erbringen nach dem Telekommunikationsgesetz

DarĂĽber hinaus wurden redaktionelle Ă„nderungen vorgenommen.

Hinweis: Die Übersicht hat rein unterstützende Funktion und kann eine einzelfallabhängige Befassung mit dem Thema Vorbehaltsaufgabe nicht ersetzen. Sie ist auf der Homepage der WPK veröffentlicht.

Quelle: WPK online, Meldung v. 8.9.2021 (il)

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