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Arbeitsrecht | Mindestlohn steigt (Bundesregierung)

Dezember 2024

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1.1.2025 auf 12,82 € brutto in der Stunde. Damit wird die unterste Lohngrenze um 41 Cent höher liegen als im Jahr 2024. Gleichzeitig erhöht sich die Minijob-Grenze. Hierauf macht die Bundesregierung aufmerksam.

Hierzu fĂĽhrt die Bundesregierung u.a. weiter aus:

  • Ab 1.1.2025 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 € brutto pro Stunde - aktuell sind es 12,41 €. Die Bundesregierung hatte den Vorschlag der unabhängigen Mindestlohnkommission zur Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns vom Juni 2023 per Verordnung umgesetzt.

  • Auch die Minijob-Grenze steigt zum 1.1.2025. Sie erhöht sich von 538 € auf 556 € brutto. Denn der gesetzliche Mindestlohn gilt auch fĂĽr Minijobber. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist, steigt die Minijob-Grenze mit jeder Mindestlohnerhöhung. So wird sichergestellt, dass bei einem höheren Stundenlohn, die Arbeitszeit nicht gekĂĽrzt werden muss.

    Hinweis:
    Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung. Dort ist auch ein FAQ zum Mindestlohn veröffentlicht. Zum Mindestlohn-Rechner gelangen Sie hier.

    Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. 29.11.2024 (il)

    infoCenter/Lexika/Grundlagen
    Romanowski, Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob)
    GrundlagenSchönfeld/Plenker, Geringfügige Beschäftigung, Lexikon

    Fundstelle(n):
    NWB ZAAAJ-80760

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