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Anlagenbuchhaltung – Immer anders!

9 Uhr – Unterrichtsbeginn. Der Dozent hat sich wie gewohnt auf den Unterricht vorbereitet. Es gibt jedoch etwas, auf das er sich in der Regel nicht vorbereiten kann. Die Teilnehmer der Lehrgänge und Seminare kommen aus den verschiedensten Branchen und bringen somit völlig unterschiedliche Themen mit in den Unterricht.

Fussballervereine und Terminals am Flughafen

Der Mitarbeiter eines namenhaften Fußballvereins wirft in den Raum, ob es sich bei den Spielern ggfs. um Anlagevermögen handeln könnte. Eine kleine Diskussion entfacht sich darüber, wie eine Fußball-Arena zu aktivieren wäre.

Die Mitarbeiterin einer Fluggesellschaft hat einen komplizierten Sachverhalt mitgebracht. Jeder kennt das kleine Terminalgerät mit dem die Passagiere Ihre Tickets einscannen und anschließend durch die geöffnete Schranke Richtung Security-Check weitergehen. Doch was ist mit der eingebauten Software? Sind das Terminalgeräte und die Software getrennt voneinander zu aktiveren oder handelt es sich um eine Einheit?

Stolperfalle GWG

Der Dozent stellt die Teilnehmer auf die Probe. Wie wird ein einfacher Drucker ohne Sendefunktionen zu einem Preis von 200,- € behandelt? Viele Teilnehmer wissen bereits, dass sich die Grenzen beim Geringwertigen Wirtschaftsgut in 2018 verändern werden. Ein GWG mit einem Anschaffungswert von mehr als 250,- € muss zum Beispiel in einem entsprechenden Konto erfasst werden. Werte darunter können sofort als Aufwand verbucht werden. Die Teilnehmer sind sich größtenteils einig. Der Wert des Druckers liegt unter 200,- €, somit sofortige Verbuchung als Aufwand. Zur Überraschung vieler fragt der Dozent anschließend, ob ein einfacher Drucker selbst nutzungsfähig sei. Dies verneinen die Teilnehmer und haben den eigenen Fehler umgehend erkannt. Es handelt sich bei dem Drucker laut BFH nicht um ein geringwertiges Wirtschaftsgut. Der Drucker ist erst funktionsfähig, wenn ein PC mit dem Gerät verbunden ist. Der Dozent beruhigt die Gruppe und weißt darauf hin, dass die Teilnehmer in 90% der Fälle falsch liegen.

Insbesondere die vielen Einblicke in die verschiedenen Branchen machen die Veranstaltung sowohl für die Dozenten als auch für die Teilnehmer äußerst spannend. Die gesetzlichen Veränderungen, welche von Jahr zu Jahr auf Mitarbeiter in der Buchhaltung zukommen, erfordern schlussendlich grundsätzlich „frisches“ und „aktuelles“ Fachwissen.

Folgende Kurse und Seminare zum Thema Anlagenbuchhaltung haben wir im Angebot:

Zertifikatslehrgang Anlagenbuchhalter
Anlagenbuchhalter - Grundlagenseminar
Anlageverögen - Bilanzierung nach HGB, Steuerrecht und IFRS

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