Inhalte der Steuerfachangestellten Ausbildung
1. Ausbildungsjahr
Im ersten Ausbildungsjahr als Steuerfachangestellter werden Sie thematisch in folgende Bereiche eingeführt:
- Buchführungs- und Abschlusstechniken
- Abgabenordnung
- Umsatzsteuer
- Inhalte und Organisation von Abläufen
- Buchführungs- und Bilanzvorschriften
- Bedeutung, Stellung und gesetzliche Grundlagen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe
- Personalwesen sowie arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen
- Berufsbildung
- Anwendung von Informations- und Kommunikationstechniken
- Einkommenssteuer
Nach dem ersten Jahr können Sie unter anderem folgendes:
- einen Kontenrahmen wählen und aufstellen, Konten eröffnen, kontieren, buchen und abschließen
- Nebenbücher führen und abschließen
- Richtig mit steuerlichen Vorschriften, Richtlinien und Rechtsprechungen umgehen
- Termine und Fristen richtig berechnen und planen sowie Anträge auf Fristverlängerung entwerfen
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen erstellen
- Posteingang und Postausgang richtig bearbeiten
- In dem Ausbildungsbetrieb eingesetzte Kommunikations- und Informationsmittel benutzen
- Besteuerungsgrundlagen ermitteln und Einkommenssteuererklärungen erstellen
2. Ausbildungsjahr
Im zweiten Ausbildungsjahr wird Ihr Wissen und Ihre praktischen Fertigkeiten in folgenden Bereichen vertieft:
- Abgabenordnung
- Umsatzsteuer
- Einkommensteuer
- Gewerbesteuer
- Buchführungs- und Abschlusstechniken
- Erstellen von Abschlüssen
- Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken
- Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften
- Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen
- Inhalt und Organisation von Arbeitsabläufen
- Lohn- und Gehaltsabrechnung
Während des zweiten Ausbildungsjahres vertiefen Sie Ihr Wissen und Fertigkeiten, welches Sie im ersten Jahr erlernt haben. Am Ende des zweiten Lehrjahres können Sie zudem unter anderem folgendes:
- Gewerbesteuererklärungen erstellen und prüfen sowie Gewerberückstellungen berechnen
- Umsatzsteuererklärungen erstellen und prüfen
- Mithilfe von Einsprüchen und Anträgen Aufhebungen oder Änderungen von Steuerbescheiden beantragen
- Einkommensteuererklärungen prüfen, zu versteuerndes Einkomme ermitteln oder festzusetzende Einkommenssteuer berechnen
- Anträge auf Lohnsteuerermäßigungen prüfen
Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres legen Sie die Zwischenprüfung ab. Diese dient zur Ermittlung des Ausbildungsstandes. Weitere Informationen zum Thema Zwischenprüfung für Steuerfachangestellte finden Sie ebenfalls auf unserer Seite.
3. Ausbildungsjahr
Das dritte Ausbildungsjahr dient in der Regel dazu, bereits gelerntes weiter zu vertiefen und für die kommenden Prüfungen zu wiederholen. Aber auch im dritten Ausbildungsjahr wird Ihnen noch neues Wissen vermittelt, unter anderem in folgenden Bereichen:
- Abgabenordnung
- Körperschaftssteuer
- Bewertungsgesetz
- Betriebswirtschaftliche Facharbeit
Am Ende des dritten Ausbildungsjahres steht die Abschlussprüfung für Steuerfachangestellte an. In dieser wird Ihr Wissen aus allen drei Ausbildungsjahren abgefragt.
Vorbereitungslehrgang auf die Steuerfachangestellten-Prüfung
Unser Lehrgang bereitet Sie optimal auf die Steuerfachangestellten-Prüfung vor. Sie erhalten während des Lehrgangs eine schwerpunktartige Wiederholung der wichtigsten Themengebiete, eine Hervorhebung der Systematik der einzelnen Fachgebiete, eine Wiederholung wichtiger Einzelfragen für die Prüfung sowie ein intensives Prüfungstraining. Durch das Bearbeiten von Kurzklausuren bekommen Sie im Lehrgang die notwendige Klausurtechnik vermittelt. Dadurch werden Sie optimal auf die Anforderungen der schriftlichen Prüfungen vorbereitet, um diese erfolgreich abzuschließen.