Die wichtigsten Fakten zur Steuerberaterprüfung
Die staatliche Steuerberaterprüfung ist ein sehr bedeutender Meilenstein in der umfassenden Ausbildung zum Steuerberater. Sie wird als eine herausfordernde Prüfung angesehen, die jedoch auch die Chance bietet, das erlangte Wissen und die Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Etwa die Hälfte der Teilnehmer meistert diese Prüfung bereits im ersten Anlauf erfolgreich. Wir unterstützen Sie dabei, sich umfassend auf die komplexen Sachverhalte, das umfangreiche Lernmaterial, die lange Vorbereitungszeit und das intensive Klausurentraining vorzubereiten. Bei uns erhalten Sie alle erforderlichen Informationen und Hilfestellungen, um Ihre Prüfung erfolgreich zu bestehen.
Wir beraten Sie gern individuell vor dem Hintergrund Ihrer persönlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. In unseren Informationsveranstaltungen zum Steuerberater stellen wir Ihnen umfassend die Anforderungen des Steuerberaterexamens und unsere Lehrgangskonzepte vor.
Klausurenkurs
In Klausurenkursen bereiten wir Sie optimal auf die Klausuren vor und zeigen, wie Sie Ihr gesammeltes Wissen bestmöglich einsetzen.
- Online-Intensiv-Klausurenlehrgang
- Intensiv-Klausurenlehrgang
- Klausur-Technik-Lehrgang
Mündliche Prüfung
In Lehrgängen zur mündlichen Prüfung bereiten wir Sie auf die speziellen Anforderungen vor und trainieren Sie optimal für die dezidierte Prüfungssituation.
Inhalte und Ablauf
Die Steuerberaterprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil (§ 37 Abs. 2 StBerG).
Die schriftliche Prüfung
Der schriftliche Prüfungsteil umfasst drei Klausuren von jeweils sechs Stunden. Die komplexen Sachverhalte sollen dabei im Stil eines Gutachtens bearbeitet werden. Die Schwerpunkte sind:
- Klausur 1: Verfahrensrecht und andere Rechtsgebiete (i. d. R. Umsatzsteuer und Erbschaft- und Schenkungsteuer/Bewertungsrecht)
- Klausur 2: Ertragsteuerrecht (i. d. R. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
- Klausur 3: Buchführung und Bilanzwesen
Dauer: jeweils 6 Stunden
Die mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung besteht aus einem Kurzvortrag und einem Prüfungsdialog. In diesem fragen die Prüfer Ihr Wissen in insgesamt sechs Fragerunden ab. Die Schwerpunkte der mündlichen Prüfung ergeben sich aus den folgenden Themenbereichen:
- Steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht,
- Steuern vom Einkommen und Ertrag,
- Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer,
- Verbrauch- und Verkehrssteuern, Grundzüge des Zollrechts,
- Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union,
- Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,
- Volkswirtschaft,
- Berufsrecht
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Der Prüfungsausschuss
Die Prüfung nimmt ein sechsköpfiger Prüfungsausschuss ab. Dieser besteht aus drei Beamten des höheren Dienstes: dem Vorsitzenden der Kommission und drei Steuerberatern oder zwei Steuerberatern und einem Vertreter der Wirtschaft.
Termine und Fristen
Der schriftliche Prüfungsteil findet bundeseinheitlich an drei aufeinanderfolgenden Tagen Anfang Oktober statt. Dies sind die Prüfungstermine der Steuerberaterprüfung für die Jahre 2024 – 2027:
- 2024: 08.-10.10.
- 2025: 07.-09.10.
- 2026: 06.-08.10.
- 2027: 05.-07.10.
Der mündliche Prüfungsteil findet in der Regel im Folgejahr zwischen Januar und März statt.
Für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung stellen Sie frühzeitig Ihren schriftlichen Zulassungsantrag bei der jeweils zuständigen Steuerberaterkammer. Die Einreichungsfrist der Zulassungsanträge endet jährlich am 30. April. Trifft Ihr Antrag nach Ablauf der Frist ein, wird dieser ausnahmslos abgelehnt. Eine fristgerechte Zahlung der Zulassungsgebühr wird als rechtzeitige Antragsstellung akzeptiert. Genauere Informationen, u.a. auch den amtlichen Vordruck für den Antrag finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Steuerberaterkammer.
Kosten
Für die Bearbeitung des Antrags auf Prüfungszulassung wird eine Gebühr in Höhe von 200 Euro erhoben. Für das Steuerberaterexamen selbst entrichten Sie eine Gebühr von 1.000 Euro bei Ihrer Steuerberaterkammer. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, gilt dies als Verzicht auf die Zulassung zur Prüfung. Des Weiteren müssen Sie mit Kosten für Lernmaterial sowie Fach- und Prüfungsliteratur rechnen.
Finanzierung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung für die Ausbildung und das Examen zum Steuerberater. Beispielsweise fördern viele Arbeitgeber ihre Mitarbeiter, etwa durch eine bezahlte oder unentgeltliche Freistellung oder eine Unterstützung der Freistellungsphase durch bezahlten Zusatzurlaub.
Benotung
Die einzelnen Prüfungsleistungen werden nach dem bekannten Schulnotensystem von 1 = sehr gut bis 6 = ungenügend bewertet. Die Gesamtnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der schriftlichen und der mündlichen Prüfungsnote.
In der schriftlichen Prüfung errechnet sich die Note aus dem Durchschnitt der drei Klausuren. Das Ergebnis wird auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle fällt weg. Zum mündlichen Teil wird zugelassen, wer im schriftlichen Teil mindestens eine Gesamtnote von 4,5 erreicht hat.
In der mündlichen Prüfung errechnet sich die Gesamtnote aus den sieben Noten für den Kurzvortrag und für die sechs Prüfungsabschnitte. Der arithmetische Mittelwert ergibt die Gesamtnote.
Bestehen Sie den schriftlichen Teil mit der Note 4,5, benötigen Sie im mündlichen mindestens eine 3,8, um das Steuerberaterexamen insgesamt zu bestehen.
Scheitern und Rücktritt
Die Steuerberaterprüfung kann insgesamt dreimal abgelegt werden. Beim Zweit- und Drittversuch müssen die Kandidaten eine neue Zulassung beantragen und alle bisher erbrachten Prüfungsleistungen erneut erbringen. Ein Abbruch bis zehn Minuten vor Prüfungsende am letzten Examenstag der schriftlichen Prüfung zählt nicht als Versuch.
Ergebnisse und Durchfallquoten der Steuerberaterprüfung
Die detaillierten Ergebnisse, Durchfall- und Rücktrittsquoten der Steuerberaterprüfung nach Jahren und Bundesland finden Sie hier.